Andrea Schmitz - Psychologische Beratung
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HONORAR

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Gesprächsdauer pro Termin ist 60 Minuten. Sowohl in der Einzelsitzung als auch in der Paarberatung. Auf Wunsch können längere Sitzungen gebucht werden.

Mein Honorar pro Einheit beträgt € 80,00 für eine Einzelsitzung.
Eine Paarberatung zu zweit kostet € 100,00.

Ich gebe Ihnen nach der Sitzung entweder eine Rechnung zum Überweisen mit oder Sie bezahlen vor Ort gleich in bar.

Kostenerstattung oder Zuschuß gibt es für die Termine bei mir nicht.

Möchten Sie einen Kostenzuschuß wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung nutzen, so benötigen Sie eine Diagnose über eine vorliegende psychische Störung von einem Facharzt (Psychiater) und einen Therapieplatz bei einem Vertrags-Psychotherapeuten, der bei der österreichischen Gesundheitskasse gelistet ist. Zusätzlich muss man vor Beginn der Therapie einen sogenannten Antrag auf Kostenerstattung stellen, durch den dann  geprüft wird, ob Sie einen Zuschuß erhalten oder nicht.

Quelle boep.or.at:

So funktioniert der Kostenzuschuss:

Was sind die Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss?
  • Eintragung in die Liste des Gesundheitsministeriums
    Damit klinisch-psychologische Behandlung verrechnet werden kann, muss Ihr/e Klinische/r PsychologIn in die Liste der Klinischen PsychologInnen des Gesundheitsministeriums eingetragen sein. Österreichweit sind aktuell mehr als 11.500 Klinische PsychologInnen in diese Liste eingetragen. Die Liste des Gesundheitsministeriums finden Sie hier: https://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/
  • Psychische Erkrankung liegt vor
    Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.
  • Ärztliche Untersuchung
    Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. Hier finden Sie das Formular für die ärztliche Bestätigung zum Download.
  • Die Honorarnote
    Die Honorarnote muss mit folgenden Angaben ausgestellt werden:
    • Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten,
    • Diagnose (ICD-10-Code),
    • Anzahl der Behandlungen (Sitzungen),
    • Angaben darüber, ob eine Einzel- oder Gruppenbehandlung (Sitzung) erfolgte,
    • Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen (Sitzungen),
    • Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug),
    • Unterschrift und Stempel des/der Klinischen PsychologIn.
  • Die Einreichung
    Jetzt können Sie die Honorarnote(n) gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen.
    Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.

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Ordination Dr. Fließer-Görzer
Kastaniensiedlung 1
8511 St. Stefan ob Stainz
+43 664 38 67 240
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www.andreaschmitz.at
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