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HONORAR

Die Dauer pro Einheit beträgt bei mir eine volle Stunde = 60 Minuten. Sowohl in der Einzelsitzung als auch in der Paarberatung. Auf Wunsch können längere Sitzungen gebucht werden.

Mein Honorar pro Einheit beträgt € 90,00 für eine Einzelsitzung.
Eine Paarberatung zu zweit kostet € 120,00 pro Einheit.

Ich gebe Ihnen nach der Sitzung entweder eine Rechnung zum Überweisen mit oder Sie bezahlen vor Ort in bar.

 

Terminabsagen werden, wenn sie mich nicht bis spätestens 48 Stunden vorher erreichen, voll verrechnet.


Kostenerstattung oder Zuschuß gibt es für die Termine bei mir von den Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen nicht. Möchten Sie einen Kostenzuschuß wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung nutzen, so benötigen Sie eine Diagnose über eine vorliegende psychische Erkrankung von einem Facharzt und dann einen Therapieplatz bei einem eingetragenen Vertrags-Psychotherapeuten, der bei der österreichischen Gesundheitskasse gelistet ist. Zusätzlich muss man vor Beginn der Therapie einen sogenannten Antrag auf Kostenerstattung stellen, durch den dann geprüft wird, ob Sie einen Zuschuß oder Erstattung erhalten oder nicht. 

Weitere Informationen finden Sie z.B. hier: 

Quelle boep.or.at:

https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen

So funktioniert der Kostenzuschuss:

Was sind die Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss?

  • Eintragung in die Liste des Gesundheitsministeriums
    Damit klinisch-psychologische Behandlung verrechnet werden kann, muss Ihr/e Klinische/r PsychologIn in die Liste der Klinischen PsychologInnen des Gesundheitsministeriums eingetragen sein. Österreichweit sind aktuell mehr als 11.500 Klinische PsychologInnen in diese Liste eingetragen. Die Liste des Gesundheitsministeriums finden Sie hier: https://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/

  • Psychische Erkrankung liegt vor
    Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.

  • Ärztliche Untersuchung
    Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. Hier finden Sie das Formular für die ärztliche Bestätigung zum Download.

  • Die Honorarnote
    Die Honorarnote muss mit folgenden Angaben ausgestellt werden:

    Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten,

    - Diagnose (ICD-10-Code),

    - Anzahl der Behandlungen (Sitzungen),

    - Angaben darüber, ob eine Einzel- oder Gruppenbehandlung (Sitzung) erfolgte,

    - Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen (Sitzungen),

    - Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug),

    - Unterschrift und Stempel des/der Klinischen PsychologIn.

  • Die Einreichung
    Jetzt können Sie die Honorarnote(n) gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen.
    Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.

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